Modellflugplatz Betriebsordnung

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Flugbereich

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Gastflugregelung

Gastfernpiloten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes, eines Vorstandmitgliedes oder einer namhaft gemachten Person das Fluggelände benützen. Gastfernpiloten werden in einer Mitgliederliste erfasst und erfüllen alle Anforderungen bezüglich erforderlicher Kompetenznachweise und Registrierung als UAS-Betreiber der VO (EU) 2019/947.

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